Thermografie  •  Energieberatung  •  Energieausweis

Archim Frey   •   Peter-Vischer-Str. 14   •   12157 Berlin

Bausachverständiger und staatlich geprüfter Energieberater,
zugelassen beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle),
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) für Baustellen,
Mitglied der Prüfungskommission für Energieberater an der CITY-Akademie Berlin

Telefon:  030.79784685  –  Mobil:  0171.7449302  –  Fax:  030.79784642
E-Mail:  archimfrey@arcor.de

Beratende Zusammenarbeit:

Prof. Ulrich R. Kloss, Dipl.Ing. Architekt, Königsmarckstr. 7, 14193 Berlin

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Thermografie – Wärmebilder – Infrarotbilder

WärmebildMit einer wärmeempfindlichen Spezial­kamera erkennen Sie unerwünschte Wärmeverluste an den Hüllflächen Ihres Gebäudes. Die unterschiedlichen Oberflächen­temperaturen zeigen sich durch farbliche Abstufung der Darstellung. Auffälligkeiten geben Hinweise auf Mängel oder Schäden – selbst wenn sie sich unter der Oberfläche befinden.

Mein Leistungsspektrum
in der Thermografie:

  • Einsatz eines Bausachverständigen vor Ort
  • Aufnahmen innerhalb und außerhalb des Gebäudes mit einer Wärmebildkamera neuester Bauart
  • Infrarot-Thermografie zur Ermittlung von Wärmebrücken, Baufehlern, Leckagen und anderen Mängeln in der Gebäudehülle
  • Prüfung der Funktion aller Heizschlangen Ihrer Fußbodenheizung
  • Ermittlung von Schimmelgefahr durch direkte und Funk-Feuchtemessung
  • Schriftliches Gutachten mit Bewertung der Infrarotaufnahmen sowie Hinweisen zur weiteren Vorgehensweise
  • Ortung von verdeckten Rohrundichtigkeiten
  • Ursachenermittlung bei Schimmelbildung

Für diese Dienstleistungen ergeben sich folgende Preise:

Ein- bis Zweifamilienhaus oder Wohnungen bis 120 m²:
Bis zu 8 Aufnahmen, einschließlich Gutachten
ab 380 Euro
einschl. Mwst.
Mehrfamilienhaus mit 3-30 Wohnungen:
Bis zu 14 Aufnahmen, einschließlich Gutachten
ab 650 Euro
einschl. Mwst.
Einzelaufnahmen:
Je Aufnahme mit Kurzauswertung
ab 85 Euro
einschl. Mwst.

Für die Gutachten unter 1. Und 2. Ist die Inanspruchnahme von Fördermittel in Höhe von 150 € möglich. Die genannten Kosten reduzieren sich also auf 230 bzw. 500 €.

Die An- u. Abfahrtkosten werden extra vereinbart und vergütet.


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